framework-e.inc.php

Das "Ur-" im Urheberrecht

Feed #09 // 2016

von Madita Wittkopf

Die Zeiten, in denen die Klärung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Urheberrecht ein eindeutiges Urteil zulassen, sind spätestens seit der Digitalisierung der meisten Kulturgüter vorbei. Künstler müssen sich einer Rechtsgrundlage stellen, deren Basis in den meisten Fällen in Zeiten vor der Technisierung von Kunst, Literatur und Musik liegt. Besonders die Musikindustrie sieht sich seit der Möglichkeit, jeden Sound imitieren zu können und digitales Sampling als Basis einer Produktion festzulegen, mit einer neuen Herausforderung konfrontiert. Höchste Zeit also, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen und ein neues Modell zu schaffen, welches es Künstlern und Kulturschaffenden ermöglicht, flexibel und fair mit ihren geistigen und materiellen Erzeugnissen umzugehen.

Die Einführung von Creative Commons Lizenzen war 2001 bereits ein entscheidender Schritt in eine neue Richtung des Umgangs mit kreativem Eigentum in Deutschland. Fortgeführt und ausgefeilt wurde diese Idee schließlich mit der Entstehung der C3S (Cultural Commons Collecting Society). Seit der offiziellen Gründung im September 2013 als Europäische Genossenschaft laufen die Vorbereitungen für das nächste monumentale Ziel: Die Zulassung der Genossenschaft beim Deutschen Patent- und Markenamt. Mit einer selbstgeschriebenen Software und angepassten Vergütungsmethoden soll eine im digitalen Zeitalter praktikablere und künstlerfreundliche Alternative zur GEMA geboten werden - eine solche existiert bisher noch nicht. Wer eine Lizensierung seiner Musik wünscht, kommt nicht um den Monopolisten herum. Ein weiterer Kritikpunkt: Sobald die GEMA einen Künstler vertritt, ist für ihn die Möglichkeit ausgeschlossen, auch nur eines seiner Werke frei zugänglich zu machen, sie also unter eine Creative Commons Lizenz zu stellen. Angeblich sind in dieser Hinsicht beim Monopolisten zwar Reformen geplant, welche jedoch noch nicht einmal in den Kinderschuhen zu stecken scheinen.

Holger Schwetter (TU Dresden), Mitbegründer der C3S und derzeit im Verwaltungsrat agierend, widmete sich im Wintersemester 15/16 den Effekten des derzeitig wirkenden Urheberrechts auf den künstlerischen Schaffensprozess und diskutierte an mehreren Blockterminen Alternativen zu etablierten Verfahren und Verwertungsgesellschaften zusammen mit Masterstudierenden und zwei geladenen Gästen. Bereits zum Einsteig gastierte Meik Michalke, neben Max Gössler Geschäftsführer der C3S, im Seminar und sprach in seinem Vortrag über den derzeitigen Stand der Arbeiten in der Alternativgesellschaft, die Vorzüge von der Verwendung freier Software bei Programmiervorgängen und den Herausforderungen, denen man sich aussetzt, wenn man den Versuch wagt an der etablierten Monopolstellung der GEMA zu rütteln. Frederic Döhl (Institut für Theaterwissenschaft, FU Berlin) präsentierte einen Einblick in die bestehende Rechtslage und besprach beispielhafte Fälle im Umgang mit Sampling und Mashup.

Der Vortrag beider Gäste ließ offenbar werden, dass die Digitalisierung Veränderungen hervorgebracht hat, welche die Musikindustrie und das Urheberrecht selbst nach so vielen Jahren noch nicht annähernd berücksichtigen. Somit scheint es also genau die richtige Konsequenz zu sein, weiterhin außerhalb eingefahrener Rechtsmuster zu denken und den eigenen Horizont bezüglich des urheberrechtlichen Umgangs mit Musik zu erweitern.

 

 

DruckversionXHTML
audiofeed/audiofeed1602 - Illustration
Druckversion