Kulturwissenschaftlicher Diskurs III
07.12.04 - Creative Commons - some rights reserved
Die Debatte über Urheberrecht bewegt sich meist zwischen zwei Polen: Einerseits wird die Vision eines starken Urheberrechtes vertreten, bei dem alle Rechte am Werk automatisch geschützt sind. Andererseits herrscht die Vision von Freiheit, bei dem Kreative alle Rechte haben sollen, vorhandenes Material zu nutzen. Ausgleich, Kompromiss und moderate Ansätze sind in der Diskussion um immer stärkere Restriktionsmaßnahmen auf der einen und die Furcht vor einem drakonischen Urheberrecht auf der anderen Seite selten geworden. Das Ziel von Creative Commons ist es, einen Weg zwischen diesen Extremen zu weisen. Urheber können im Rahmen der Guidelines von "Creative Commons" ihre Werke einer breiten Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung stellen, und zwar in dem Grad, den sie wollen. Anstatt dass automatisch "alle Rechte vorbehalten" sind (wie das im klassischen Urheberrecht der Fall ist), können bei einer Creative-Commons-License "einige Rechte vorbehalten" werden. Werke können auf diese Weise zur eingeschränkten Nutzung freigegeben werden.
Quelle:Ars Electronica 2004. Creative Commons sind Preisträger der Goldenen Nica
Referat von Britta Garbers
zur Vorbereitung bitte lesen:
Lawrence Lessig: Free Culture. Kapitel "Us, now" bis "rebuilding free culture: one idea" S.282-292
das ganze Buch steht unter einer Creative Commons Lizenz und ist kostenlos zum Download freigegeben. (2,5 MB)
und im Netz:
Die Zusammenfassung des Materials durch die Referentin findet sich
hier als Word-Dokument (68 KB)
"Handout" zum Referat
1. Kurze Einführung ins Recht
1.1 amerikanisches Copyright
- jedes Werk automatisch © geschützt
- Autor kann alle seine Rechte abtreten → Unternehmen oder Public Domain
- ©-Schutz erlischt 70 Jahre nach Tod des Autors, 95 Jahre bei Unternehmen möglich
- muss nicht mit © - Zeichen versehen werden
1.2 deutsches Urheberrecht
- Schöpfungshöhe und nicht Format ist ausschlaggebend
- Schutz erlischt 70 Jahre nach Tod des Autors
- Kann nur bestimmte Rechte an Verlage oder GEMA abtreten
1.3 internationale Lösungen
- Berner Abkommen
- Welturheberrechtsabkommen
- WIPO
1.4. Urheberrechte in digitalen Umgebungen
- Urheberrecht gilt nach wie vor
- DMCA/EUCD
- Code wird Recht
2. Freie Software
2.1 Stallman´s GNU-Projekt
- Immer weniger freie Software
- GNU (GNU is not Unix) Betriebssystem, dessen Komponenten in freier Kooperation entwickelt wurden
- 1985 Gründung der Free Software Foundation
- 1989 GPL, General Public Licence
- 1991 GNU mit Linux komplettiert
2.2 Bespiele für andere Lizenzen
- BSD
- Debian
3. Creative Commons
- 2000 von Lawrence Lessig gegündet
- Lizenzbaukasten für kreative Werke
- Füllt Lücke zwischen Copyright und Public Domain
Zusammenfassung der Sitzung
Protokoll von Harm Bremer (pdf)