Kulturwissenschaftlicher Diskurs IV

25.01.05 - Das novellierte Urheberrecht

Die aktuellen Novellierungen des Urhebergesetzes zeigen die Schwierigkeiten, die mit der Übersetzung des Rechtes von der analogen in die digitale Umgebung einhergehen. Diese Sitzung beschäftigt sich mit den Traditionen, Einflüssen und Neuerungen des Schutzes von geistigem Eigentum und der Rechteverwertung auf der einen und dem öffentlichen Interesse nach freiem Zugang zu Wissen auf der anderen Seite. Dazu gibt es ein Referat von Andrea Strauchs und Arne Steckmann.

Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland

1. Chronologie der Gesetzgebungsverfahren

1.1. Richtlinie 2001/29EG

(des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft)

1.2. Erster Korb, September 2003 in Kraft getreten

1.3. Zweiter Korb, in Kraft seit September 2004

Deutschland hält sich offiziell an die Vorgaben der Richtlinie, DRM darf nicht umgangen werden, technische Schutzmaßnahmen und freiwillige Maßnahmen sind erwünscht. Welche Freiräume hätte das BJM hinsichtlich der umstrittenen Aspekte gehabt?

Inzwischen koordinieren sich europäische Aktionsbündnisse, es wird eine Revision der EU-Richtlinie gefordert

In Vorbereitung seit 2004: neue EU-Richtlinie über Rechtsschutz geistigen Eigentums.

2. Problematische Aspekte:

2.1. europäischer Vergleich:

3. Diskussion

Zitat Oliver Moldenhauer, Attac-AG Wissensallmende und freier Informationsfluss:

"Es kann zudem nicht die Aufgabe des europäischen Parlaments sein, das durch die technische Entwicklung obsolet gewordene Geschäftsmodell der Musikindustrie künstlich am Leben zu erhalten und ihr auf Kosten der Menschenrechte und des technischen Fortschritts hohe Gewinne zuzuschieben."

Zitat Janis Ian:

"Ich habe selbst herausgefunden, dass das wahr ist; jedes Mal, wenn wir einige Lieder auf meiner Seite freigeben, steigen die Verkäufe für alle CDs. Sehr."

 

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